Schlagwort: Bauen

Unsere Leistungsphasen beim Bauen

  1. Grundlagenermittlung: wir erfassen die Grundlagen für Ihre konkretere Planung bzw klären die Aufgabenstellung. D.h. wir fragen nach Ihren baulichen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten, begehen zusammen das Grundstück, beraten Sie zu Ihrem gesamten Leistungsbedarf, legen weitere Fachplaner fest und fassen die erste Beratung zusammen.

Grundlagenermittlung u.a. mit Klären der Aufgabenstellung, (z.B. hinsichtlich Nutzenanforderungen, Bauqualitäten, Kostenbudget, Terminen); Ortsbesichtigung; Beraten zum gesamten Leistungsbedarf 2 2 3

  1. Vorplanung: wir erstellen einen ersten, skizzenhaften Vorentwurf über Grundriss-, Schnitts- und Ansichtsskizzen inklusive Raumfunktionen und Raumgrößen Ihres Bauvorhabens. Auch werden die ersten Kosten geschätzt und die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den Behörden geklärt.

. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) u.a. mit Analyse der Grundlagen; Abstimmen der Zielvorstellungen; Planungskonzept mit Untersuchen von Varianten und Zeichnungen in geeignetem Maßstab; Koordination mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten; Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit, Kostenschätzung nach DIN 276, Terminplan 7 7 10

 

  1. Entwurfsplanung: wir arbeiten das Planungskonzept durch und erarbeiten eine zeichnerische Lösung unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf, was wir die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs nennen. Wir führen Verhandlungen mit Behörden und anderen Partnern des Bauprojekts über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens durch. Auch wird eine erste Kostenberechnung nach DIN 276 und die Kostenkontrolle durch den Vergleich dieser Kostenberechnung mit der ersten Kostenschätzung berücksichtigt.

Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) u.a. Erarbeiten unter vertiefter Berücksichtigung der Vorgaben und Bedingungen, Zeichnungen in geeignetem Maßstab und erforderlichem Umfang; Integrieren und Koordinieren der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter; Objektbeschreibung; Kostenberechnung nach DIN 276; Fortschreiben des Terminplans 15 15 16

 

  1. Genehmigungsplanung: wir erarbeiten die Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen, die Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, und reichen diese ein und verhandeln mit den Behörden. In einem letzten Schritt passen wir Planungsunterlagen an.

Genehmigungsplanung u.a. Erarbeiten, Zusammenstellen und Einreichen der Vorlagen und Nachweise für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen

  1. Ausführungsplanung: ist die Ausführung im Detail unter Einbezug aller fachlich Beteiligten
  • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
  • Die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1.
  • Das Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung.
  • Das Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.

Ausführungsplanung u.a. Erarbeiten mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben; Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen in geeignetem Maßstab und erforderlichem Umfang, Fortschreiben während der Objektausführung; Integrieren und Koordinieren der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter; Terminplan

 

  1. Vorbereitung der Vergabe: wir ermitteln und stellen Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, stimmen Leistungsbeschreibungen der an der Planung ebenfalls Beteiligten zum Inhalt ab und koordinieren diese.

Vorbereitung der Vergabe u.a. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen (LV); Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen; Abstimmen mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten; Vergabeerminplan; Kostenermittlung und –kontrolle auf Grundlage vom Planer bepreister LV; Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

 

  1. Mitwirkung bei der Vergabe: wir führen die Vergabe der Leistungen nach Plan der Leistungsbeschreibung durch.
  • Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche,
  • Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen,
  • Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken,
  • Verhandlung mit Bietern,
  • Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote,
  • Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung und Mitwirken bei der Auftragserteilung.

Mitwirkung bei der Vergabe u.a. Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, Bietergespräche; Vergabevorschläge und Dokumentation, Kostenkontrolle anhandder Ausschreibungsergebnisse; Mitwirken bei der Auftragserteilung

 

  1. Objektüberwachung

Besonderes Gewicht liegt hier auf der Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, des Zeitplanes, der Ausführung von Tragwerken, von Fertigteilen und Detailkorrektur und der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Weitere notwendige Leistungen sind:

  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Aufstellen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) und Führen des Bautagebuches.
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen und Abnahme aller Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln.
  • Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung nach DIN 276.
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme.
  • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle.
  • Auflisten der Gewährleistungsfristen.
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

 

Objektüberwachung (Bauüberwachung), Dokumentation u.a. Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit Genehmigungen, Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen sowie den Fachregeln; Überwachen des Terminplans; Aufmaß; Rechnungsprüfung; Kostenkontrolle und Kostenfeststellung; Abnahmeorganisation und empfehlung; Überwachung der Mängelbeseitigung

 

  1. Objektbetreuung und Dokumentation

Betreuung des fertigen Objekts. Ihr Architekt nimmt dazu eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch.

Im Falle auftretender Mängel überwacht der Architekt die veranlasste Mängelbeseitigung. Auch wirkt er bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit, die sie erst nach Ablauf der Gewährleistung auszahlen müssen. Für die Dokumentation ihres Hauses stellt der Architekt Ihnen alle zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zusammen.

 

Objektbetreuung u.a. fachliche Bewertung festgestellter Mängel in der Gewährleistungszeit; Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen; Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen