Bauantrag: Definition
HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Grundlagenermittlung u.a. mit Klären der Aufgabenstellung, (z.B. hinsichtlich Nutzenanforderungen, Bauqualitäten, Kostenbudget, Terminen); Ortsbesichtigung; Beraten zum gesamten Leistungsbedarf 2 2 3
. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) u.a. mit Analyse der Grundlagen; Abstimmen der Zielvorstellungen; Planungskonzept mit Untersuchen von Varianten und Zeichnungen in geeignetem Maßstab; Koordination mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten; Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit, Kostenschätzung nach DIN 276, Terminplan 7 7 10
Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) u.a. Erarbeiten unter vertiefter Berücksichtigung der Vorgaben und Bedingungen, Zeichnungen in geeignetem Maßstab und erforderlichem Umfang; Integrieren und Koordinieren der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter; Objektbeschreibung; Kostenberechnung nach DIN 276; Fortschreiben des Terminplans 15 15 16
Genehmigungsplanung u.a. Erarbeiten, Zusammenstellen und Einreichen der Vorlagen und Nachweise für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen
Ausführungsplanung u.a. Erarbeiten mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben; Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen in geeignetem Maßstab und erforderlichem Umfang, Fortschreiben während der Objektausführung; Integrieren und Koordinieren der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter; Terminplan
Vorbereitung der Vergabe u.a. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen (LV); Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen; Abstimmen mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten; Vergabeerminplan; Kostenermittlung und –kontrolle auf Grundlage vom Planer bepreister LV; Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
Mitwirkung bei der Vergabe u.a. Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, Bietergespräche; Vergabevorschläge und Dokumentation, Kostenkontrolle anhandder Ausschreibungsergebnisse; Mitwirken bei der Auftragserteilung
Besonderes Gewicht liegt hier auf der Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, des Zeitplanes, der Ausführung von Tragwerken, von Fertigteilen und Detailkorrektur und der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Weitere notwendige Leistungen sind:
Objektüberwachung (Bauüberwachung), Dokumentation u.a. Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit Genehmigungen, Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen sowie den Fachregeln; Überwachen des Terminplans; Aufmaß; Rechnungsprüfung; Kostenkontrolle und Kostenfeststellung; Abnahmeorganisation und empfehlung; Überwachung der Mängelbeseitigung
Betreuung des fertigen Objekts. Ihr Architekt nimmt dazu eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch.
Im Falle auftretender Mängel überwacht der Architekt die veranlasste Mängelbeseitigung. Auch wirkt er bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit, die sie erst nach Ablauf der Gewährleistung auszahlen müssen. Für die Dokumentation ihres Hauses stellt der Architekt Ihnen alle zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zusammen.
Objektbetreuung u.a. fachliche Bewertung festgestellter Mängel in der Gewährleistungszeit; Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen; Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
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